Ich bin kassenärztlich für Verhaltenstherapie zugelassen und kann Einzeltherapien für Erwachsene mit allen Krankenkassen und der Beihilfe abrechnen. Für eine Behandlung über die Versichertenkarte muss eine Symptomatik mit Krankheitswert vorliegen, d.h. die Beschwerden müssen klinisch diagnostizierbar (z.B. Depression, Angst, Zwang…) sein.
Direkt über die Versichertenkarte können Kennenlerntermine (sogenannte "Sprechstunde" und "probatorische Sitzungen") abgerechnet werden. Für die weitere Kostenübernahme sind dafür vorgesehene Formulare von Ihnen, Ihrem Arzt und mir auszufüllen und durch mich bei der Krankenkasse einzureichen. Die genauere Vorgehensweise erkläre ich Ihnen gerne bei unserem ersten Treffen. Es ist davon auszugehen, dass ein begründeter Antrag immer von den Krankenkassen bewilligt wird.
Selbstverständlich können Sie auch als Privatversicherte oder Selbstzahler therapeutische Sitzungen bei mir absolvieren.
Falls Sie privat versichert sind, ist es sinnvoll, dass Sie sich vorab über die Modalitäten bei Ihrer Krankenversicherung informieren, da diese vertragsabhängig variieren. Sollten die Kosten durch Ihre Krankenkasse nicht vollständig gedeckt sein, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu übernehmen.
Sofern Sie bei der luxemburgischen Krankenkasse CNS (Caisse Nationale de Santé) versichert sind, wird vor Therapiebeginn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung benötigt. Die Abrechnung basiert auch hier auf der deutschen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Erwartungsgemäß erfolgt seitens der CNS keine vollständige Kostendeckung, sodass Sie einen Eigenanteil zu erbringen haben.
Für Paartherapien berechne ich ein Honorar von 153,– € für 50 Minuten. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.